Alles zur Fenster-Förderung 2026: BAFA, KfW & Steuer
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Warum sich ein Fenstertausch 2026 besonders lohnt
Wenn Du Deine Immobilie langfristig effizient, komfortabel und wertstabil halten möchtest, ist 2026 ein besonders guter Zeitpunkt für den Fenstertausch – aus gleich mehreren starken Gründen:
Neue Fenster mit Dreifachverglasung und optimiertem Rahmen reduzieren den Energieverlust erheblich, wodurch Deine Heizkosten spürbar sinken und die Energieeffizienz Deines Hauses deutlich steigt.
Durch den besseren Wärmeschutz verbrauchst Du weniger Heizenergie – das führt automatisch zu geringeren CO₂-Emissionen und unterstützt die Klimaschutzziele der kommenden Jahre.
Da Energiepreise weiterhin auf hohem Niveau bleiben, schützt Dich ein Fenstertausch langfristig vor hohen Heizkosten und sorgt für planbare Energiekosten.
Das Gebäudeenergiegesetz verschärft schrittweise die energetischen Mindeststandards. Moderne Fenster erreichen die geforderten U-Werte problemlos – ältere Modelle dagegen kaum.
Fenster bleiben förderfähig – egal ob Du eine Einzelmaßnahme planst oder Teil einer größeren Sanierung. Zuschüsse und Kredite lassen sich kombinieren und reduzieren Deine Investitionskosten.
Energetisch sanierte Fenster erhöhen den Modernisierungsgrad Deines Hauses und steigern damit die Attraktivität und den Wiederverkaufswert. Käufer achten zunehmend auf die Energieeffizienzklasse.
Moderne Fenster halten Straßenlärm, Kälte und Hitze deutlich besser draußen – Dein Wohnklima wird ruhiger, ausgeglichener und angenehmer.
Neue Verglasungen reduzieren solare Wärmegewinne und halten Räume auch an heißen Tagen spürbar kühler, ohne dass Deine Klimaanlage mehr leisten muss.
Sicherheitsbeschläge, verstärkte Rahmen und moderne Verglasung schützen Dein Zuhause wesentlich besser vor Einbruchsversuchen als alte Fenster.
Da energetische Vorgaben in den kommenden Jahren vermutlich weiter verschärft werden, ersparst Du Dir durch frühe Sanierung spätere, oft kostspieligere Nachrüstpflichten
Welche Zuschüsse gibt es 2026 für neue Fenster und beim Fenstertausch
Damit Du Deine Sanierung optimal planen kannst, erhältst Du hier einen klaren Überblick über alle relevanten Förderungen für den Fenstertausch im Jahr 2026. Dazu gehören Zuschüsse, Kredite und steuerliche Vorteile, die auf den jährlich vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)festgelegten Förderrichtlinien basieren und BAFA sowie KfW bereitgestellt werden.
BAFA-Zuschuss für energetische (Fenster-)Sanierungen
Über das BAFA erhältst Du Zuschüsse für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle – darunter der Fenstertausch, neue Außentüren und Sonnenschutzsysteme:
Antragstellung: muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen
Gebäudealter: gefördert werden Bestandsgebäude ab ca. 5 Jahren
Fördersatz: 15 % Zuschuss auf förderfähige Ausgaben
Förderobergrenze: bis zu 60.000 € pro Wohneinheit (mit iSFP)
Technische Anforderungen: Fenster müssen definierte U-Werte erreichen (z. B. Uw ≤ 0,95 W/m²K)
Kombination: mit anderen Programmen eingeschränkt möglich (keine Doppelförderung derselben Maßnahme)
Erhöhter Zuschuss durch den iSFP-Bonus
Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) kannst Du Deine Fenster-Förderung zusätzlich erhöhen:
Bonus: +5 % zusätzlicher Zuschuss auf BAFA-Maßnahmen
Maximale Förderung: Zuschuss erhöht sich auf bis zu 20 %
Förderfähige Kosten: Erhöhung der förderfähigen Summe von 30.000 € auf bis zu 60.000 € pro Wohneinheit
Voraussetzung: Erstellung durch Energieberater vor Maßnahmenbeginn
Vorteil: besonders sinnvoll bei umfangreichen Sanierungsstrategien
KfW-Programme für Effizienzhäuser und Einzelmaßnahmen
Die KfW bietet zinsgünstige Kredite für umfassende Effizienzhaus-Sanierungen und energetische Einzelmaßnahmen wie Fenster:
Relevantes Programm: Kredit 261 („Wohngebäude–Kredit“)
Finanzierung: zinsgünstige Darlehen mit langen Laufzeiten
Antrag: über Bank oder Finanzierungspartner
Förderfähige Maßnahmen: Austausch von Fenstern, Türen und weiteren Gebäudeteilen
Kombination: mit Zuschüssen möglich, aber keine Doppelförderung der gleichen Maßnahme
KfW-Ergänzungskredit für Fenster-Einzelmaßnahmen
Der Ergänzungskredit (Programme 358/359) eignet sich für punktuelle Modernisierungen wie einzelne Fenstermaßnahmen:
Einsatzbereich: Ergänzung zu BAFA-Einzelmaßnahmen
Zielgruppe: besonders attraktiv für Haushalte mit mittlerem Einkommen
Voraussetzung: vorherige Förderzusage (z. B. BAFA)
Konditionen: niedrige Zinsen bei bestimmten Einkommensgrenzen
Ausschluss: keine Umschuldung bestehender Kredite möglich
Steuerliche Förderung über § 35c EStG
Für selbstgenutzte Immobilien kannst Du energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich absetzen – auch Fenster:
Förderanteil: bis zu 20 % steuerliche Ermäßigung über drei Jahre
Aufteilung: 7 % im Jahr 1; 7 % im Jahr 2; 6 % im Jahr 3
Voraussetzung: selbstgenutztes Wohngebäude, Baujahr irrelevant
Kosten: Material und Handwerk sind absetzbar
Ausschluss: keine Kombination mit BAFA oder KfW für dieselbe Maßnahme
Regionale Förderprogramme und Zuschüsse
Viele Bundesländer und Kommunen bieten eigene Förderprogramme, die zusätzlich zu Bundesmitteln genutzt werden können:
Bundesländer: Förderungen z. B. in BW, Hessen, Sachsen, Bayern
Art der Förderung: Zuschüsse, zinsgünstige Kredite oder Bonusprogramme
Kombination: häufig kombinierbar mit BAFA/KfW (abhängig von Richtlinien)
Voraussetzungen: variieren je nach Region (Einkommen, Gebäudealter, Energieberaterpflicht)
Vorteil: kann die Gesamtförderung deutlich erhöhen
Voraussetzungen und Bedingungen für die Förderung
Für einen erfolgreich geförderten Fenstertausch musst Du alle technischen, formalen und organisatorischen Bedingungen erfüllen – nur dann erhältst Du Zuschüsse oder Kredite. Alle technischen und organisatorischen Anforderungen für den Fenstertausch werden durch die aktuellen Richtlinien des BMWK festgelegt. Die Umsetzung erfolgt über BAFA und KfW.
So stellst Du sicher, dass die Sanierungsmaßnahmen den politischen und technischen Zielen entsprechen:
Neue Fenster müssen festgelegte minimale Energieeffizienzwert einhalten, z.B. ein Uw-Wert (Gesamtwärmeübertrag des Fensters) von höchstens 0,95 W/(m²K) für KfW-Einzelmaßnahmen, um die erforderliche Wärmedämmung sicherzustellen. Weitere Details zu förderfähigen U-Werten findest Du in unserem Leitfaden “Förderfähige U-Werte: Welche Fenster erfüllen die BEG-Anforderungen?”
Für BAFA-Einzelmaßnahmen muss Dein Gebäude mindestens 5 Jahre alt sein, gerechnet ab Bauantrag oder Bauanzeige.
Der Fenstertausch muss durch einen anerkannten Fachbetrieb erfolgen – Eigenleistung ist nicht förderfähig.
Die Montage sollte nach RAL-Richtlinien oder vergleichbaren Qualitätsstandards erfolgen, um Luftdichtheit und Energieeinsparung zu garantieren.
Bei BAFA-Maßnahmen ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) verpflichtend – dieser begleitet Planung, Antragstellung und Abnahme.
Für die Förderung brauchst Du Produktkennungen wie TPB-ID und TPN-ID, die technische Daten und U-Werte eindeutig belegen.
Herstellerunterlagen mit Angaben zu Uw-Wert, g-Wert, Rahmenprofilen und Montagehinweisen müssen vollständig vorliegen.
Detaillierte Dokumentation des Einbaus (z. B. Fotos, Protokolle, Prüfberichte) ist häufig Teil der Fördervoraussetzungen.
Zahlungen müssen per Überweisung erfolgen, damit BAFA und KfW die Kosten eindeutig nachvollziehen können. Außerdem muss die Handwerkerrechnung alle förderfähigen Positionen getrennt ausweisen.
Ein Energieberater bestätigt, dass der Fenstertausch eine „energetische Verbesserung“ bewirkt – reine optische Modernisierungen sind nicht förderfähig.
Einige Programme bevorzugen Fenster mit nachhaltigen Materialien wie recycelbarem PVC, FSC/PEFC-Holz oder umweltfreundlichen Dämmstoffen.
Der Förderantrag muss vor Abschluss des Handwerkervertrags gestellt werden – ein späterer Antrag führt automatisch zur Ablehnung
Viele Programme setzen eine Mindesthöhe der förderfähigen Kosten voraus (z. B. 2.000 bis 5.000 €).
Nach Bewilligung müssen Maßnahmen meist innerhalb von 24 Monaten abgeschlossen und nachgewiesen werden.
Nicht jede Förderung lässt sich kombinieren – BAFA, KfW und steuerliche Förderung dürfen z. B. nicht für dieselbe Maßnahme gleichzeitig genutzt werden.
Bei denkmalgeschützten Gebäuden gelten separate Anforderungen und teilweise andere technische Grenzwerte.
Antragstellung zur Fenster-Förderung: Schritt für Schritt
Für einen erfolgreich geförderten Fenstertausch ist es wichtig, dass Du Deine Förderung sorgfältig vorbereitest – von der zeitlichen Planung über die Unterlagen bis hin zur Kombination der Programme.
Schritt 1 – den richtigen Zeitpunkt für den Antrag wählen
Bevor Du einen Auftrag unterschreibst oder Materialien bestellst, musst Du den Förderantrag stellen. Bei Zuschüssen (z. B. BAFA) und Krediten (z. B. KfW) gilt: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Plane deshalb immer zuerst die Förderung und erst danach den verbindlichen Start Deiner Sanierung.
Schritt 2 – Energieberatung und Fachunternehmen einbinden
Im nächsten Schritt wird eine Person aus der Energieeffizienz-Expertenliste der dena (Deutsche Energie-Agentur) – zentrale Anlaufstelle für Fachkräfte rund um energieeffizientes Bauen und Sanieren – beauftragt. Diese prüft die geplanten Maßnahmen, erstellt bei Bedarf einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und bestätigt die energetische Wirkung des Fenstertauschs. Parallel dazu wird ein qualifizierter Fachbetrieb für Fensterbau ausgewählt, der später den Einbau übernimmt. So ist sichergestellt, dass sowohl die technischen Anforderungen als auch die Förderkriterien vollständig erfüllt werden.
Schritt 3 – Angebote und Unterlagen zusammenstellen
Jetzt lässt Du Dir vom ausgewählten Handwerksbetrieb ein detailliertes Angebot erstellen – idealerweise mit einer Aufschiebungsklausel, die ausdrücklich darauf hinweist, dass der Auftrag unter dem Vorbehalt der Förderbewilligung steht. Zusätzlich sammelst Du alle erforderlichen technischen Nachweise: U-Wert-Nachweise der Fenster, Produktdatenblätter, Angaben zu Rahmen, Verglasung und ggf. Sonnenschutz. Die Kontaktdaten und Identifikation Deines Energie-Experten gehören ebenfalls zu den Unterlagen, die Du für den Antrag brauchst.
Schritt 4 – Förderantrag vollständig einreichen
Mit Energieberatung, Angebot und technischen Nachweisen gehst Du in die eigentliche Antragstellung. Beim BAFA übermittelst Du die Daten online und hinterlegst die Angaben zu Deinem Gebäude, den geplanten Maßnahmen und Deinem Energieeffizienz-Experten. Für KfW-Kredite stellst Du den Antrag über Deine Hausbank oder einen Finanzierungspartner, der die Förderbankunterlagen mit Dir gemeinsam ausfüllt. Nach Abschluss der Maßnahmen werden beim BAFA zusätzlich die TPB-ID und TPN-ID sowie die finalen Nachweise (z. B. Rechnungen, Einbauprotokolle) eingereicht, damit die Auszahlung erfolgen kann.
Schritt 5 – Kombination von Förderungen prüfen und Umsetzung dokumentieren
Bevor Du startest, solltest Du gemeinsam mit Energieberatung und Bank prüfen, ob sich Zuschuss (BAFA), Kredit (KfW) und steuerliche Förderung nach § 35c EStG sinnvoll kombinieren lassen – denn für dieselbe Maßnahme ist nicht jede Kombination zulässig. Sobald die Bewilligungen vorliegen, kann der Fachbetrieb mit dem Einbau beginnen. Wichtig ist, dass Du alle Rechnungen, Protokolle und technischen Nachweise sauber ablegst, damit Du sie für die Schlussdokumentation, mögliche Nachfragen der Förderstelle oder die Steuererklärung vollständig zur Hand hast.
Förderbeispiele und Rechenbeispiele
Nachfolgend findest Du praxisnahe Beispiele, die dir zeigen, wie sich Förderungen und Kostenersparnisse beim Fenstertausch konkret auswirken können:
Beispiel 1: Austausch alter Fenster im Bestandsgebäude
Stell dir vor, Du möchtest 10 alte Fenster durch neue, energieeffiziente Fenster mit einem U-Wert von maximal 0,95 W/(m²K) ersetzen. Die Gesamtkosten dafür liegen bei 25.000 €. Mit dem BAFA-Grundzuschuss von 15 % kannst Du 3.750 € zurückbekommen. Entscheidest Du Dich zusätzlich für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), steigt der Fördersatz auf bis zu 20 % – und Du erhältst sogar 5.000 € Förderung.
Beispiel 2: Komplettsanierung mit KfW-Effizienzhaus-Standard
Planst Du eine umfassende Sanierung, bei der Dein Gebäude den Effizienzhaus-Standard erreicht (inklusive Fenstertausch), kann dir die KfW einen zinsgünstigen Kredit bis zu 150.000 € je Wohneinheit bieten. Je nach Sanierungsniveau bekommst Du einen attraktiven Tilgungszuschuss, zum Beispiel bis zu 45 %.
Beispiel 3: Steuerermäßigung bei Eigenleistung
Wenn Du den Fenstertausch komplett aus eigenen Mitteln finanzierst, kannst Du stattdessen den Steuerbonus nach § 35c EStG nutzen. Über drei Jahre verteilt kannst Du bis zu 20 % Deiner Kosten von der Steuer absetzen – das lohnt sich besonders bei höherer Steuerlast und eignet sich auch für Selbstnutzende.
Welche Fensterarten werden gefördert?
Du willst wissen, welche Fensterarten für Zuschüsse und Kredite infrage kommen? Bei uns findest Du eine übersichtliche Zusammenstellung aller förderfähigen Systeme – inklusive Varianten, die oft übersehen werden. Die Grundlage dafür bilden die aktuellen Förderbedingungen von BAFA und KfW für das Jahr 2026, die genau festlegen, welche Fensterarten und technischen Anforderungen für staatliche Zuschüsse und Kredite anerkannt werden.
Förderfähige Fenster:
Langlebige Fenster mit Mehrkammerprofilen, Dreifachverglasung und wärmegedämmtem Randverbund erreichen problemlos Uw-Werte von ≤ 0,95 W/m²K und sind daher besonders gut förderfähig.
Rahmen aus Massivholz oder Schichtholz bieten ausgezeichnete Dämmwerte und eignen sich sehr gut für energiesparende Renovierungen; sie erfüllen oft die Anforderungen von BAFA und KfW und sind im nachhaltigen Bau beliebt.
Moderne Aluminiumrahmen mit thermischen Unterbrechungen erreichen ebenfalls die erforderlichen Uw-Werte; sie sind ideal für hohe Stabilität, große Glasflächen oder moderne Architektur.
Kombinationsmodelle mit Holz innen und Aluminium außen kombinieren eine sehr gute Dämmung mit langer Haltbarkeit und gelten als besonders förderfreundlich, z.B. für Passivhaus- oder KfW-Standards.
Hybridrahmen mit einem Kunststoffkern und einer Aluminium-Deckschale bieten eine gute Dämmleistung und ein modernes Aussehen; sie werden häufig bei energieeffizienten Gebäudesanierungen eingesetzt und erfüllen die erforderlichen Uw-Grenzwerte.
Speziell zertifizierte Fenster mit extrem niedrigen Uw-Werten (0,60 bis 0,80 W/m²K) gelten als besonders förderfähig und eignen sich für anspruchsvolle Renovierungsprojekte
Holz- oder Holz-Aluminium-Fenster, die historisch angemessen sind, können ebenfalls förderfähig sein, sofern sie Mindest-U-Werte erfüllen; im Falle von historischen Gebäuden wird dies in der Regel von Energieberatern und Denkmalbehörden im Einzelfall bewertet.
Fenster mit erhöhter Schalldämmung sind ebenfalls förderfähig, wenn sie auch die Mindestanforderungen an die Energieeffizienz erfüllen (z. B. Klasse 4 bis 5 mit Dreifachverglasung).
Verglasungen mit einem reduzierten g-Wert sind förderfähig, sofern der Uw-Wert eingehalten wird – z.B. bei Dachfenstern oder nach Süden ausgerichteten Fenstern.
Energieoptimierte Dachfenster mit Dreifachverglasung erfüllen ebenfalls die Förderkriterien, vorausgesetzt, dass der Uw-Wert und die Einbauqualität den Vorgaben entsprechen.
Fenster mit einbruchhemmender Verglasung (RC2/RC3) sind förderfähig, wenn sie die energetischen Anforderungen erfüllen—Sicherheit und Effizienz müssen kombiniert werden.
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FAQ – Häufige Fragen zur Fenster-Förderung 2026
Du hast Fragen zur Fenster-Förderung 2026? Hier findest Du die wichtigsten Antworten, die Dir helfen, die passende Förderung zu nutzen und alle Voraussetzungen zu erfüllen.
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, also der Austausch oder erstmalige Einbau von Fenstern, Außentüren sowie außenliegenden Sonnenschutzsystemen wie Rollläden. Diese Maßnahmen sind Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) und können somit Zuschüsse erhalten.
Der Basiszuschuss vom BAFA beträgt etwa 15 % der förderfähigen Kosten. Wenn Du einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) einbindest, kannst Du zusätzlich einen Bonus von 5 % erhalten, also insgesamt bis zu 20 %. Die KfW bietet bei Komplettsanierungen hohe Kreditvolumina mit attraktiven Tilgungszuschüssen – je nach erreichter Effizienzhaus-Stufe.
Antragsberechtigt sind private Eigentümer, Wohnungseigentümer-Gemeinschaften, Kommunen und andere juristische Personen. Du brauchst unter anderem ein Angebot vom Fachbetrieb, Nachweise über die Energieeffizienz, Produktdatenblätter der Fenster sowie gegebenenfalls Dokumentationen des Energieberaters (z.B. TPB/TPN).
Der Antrag bei der BAFA muss vor Beginn der Maßnahme online gestellt werden. Beim KfW-Kredit läuft die Beantragung über Deine Bank, auch hier gilt: erst Antrag, dann Maßnahme. Den Steuerbonus nach § 35c EStG kannst Du einfach über Deine Einkommenssteuererklärung geltend machen – auch rückwirkend, wenn die Fenster schon eingebaut sind.
Die Fenster sollten einen maximalen Uw-Wert von etwa ≤ 0,95 W/(m²K) vorweisen, um förderfähig zu sein. Die Montage muss fachgerecht, luftdicht und mit geprüfter Qualität erfolgen. Fachgerechte Einbau- und Dichtungsarbeiten sind unerlässlich, damit die Förderung genehmigt wird.
