Fenstersanierung fördern oder steuerlich absetzen?
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Förderung oder Steuerbonus – der Unterschied auf einen Blick
Stehst Du vor der Entscheidung, ob Du Deine Fenstermodernisierung fördern lassen oder die Kosten steuerlich absetzen möchtest? Genau hier unterscheiden sich Förderung und Steuerbonus deutlich – sowohl beim finanziellen Effekt als auch beim Aufwand und Zeitpunkt der Entlastung.
Die wichtigsten Unterschiede im direkten Vergleich:
Art der Entlastung: Förderung senkt die Investitionskosten direkt durch Zuschüsse oder Tilgungszuschüsse, der Steuerbonus reduziert Deine Einkommensteuer.
Zeitpunkt der Wirkung: Förderungen wirken zeitnah nach Abschluss der Maßnahme oder sofort innerhalb der Finanzierung, der Steuerbonus verteilt sich über drei Jahre.
Abhängigkeit von der Steuerlast: Förderungen sind unabhängig von Deinem Einkommen, der Steuerbonus entfaltet seinen Vorteil nur bei ausreichender Steuerlast.
Planungs- und Antragsaufwand: Förderungen erfordern eine Antragstellung vor Maßnahmenbeginn und technische Nachweise, der Steuerbonus lässt sich ohne Vorab-Antrag über die Steuererklärung nutzen.
Rolle des Energieberaters: Bei BAFA- und KfW-Förderungen meist verpflichtend, beim Steuerbonus nicht zwingend notwendig.
Geeignet für: Förderung eignet sich bei geplanter Sanierung mit höherem Investitionsvolumen, der Steuerbonus bei flexibler Umsetzung und Fokus auf steuerliche Optimierung.
Wann ist eine Förderung für neue Fenster die bessere Wahl?
Eine staatliche Förderung ist besonders sinnvoll, wenn Du Deine Fenstermodernisierung frühzeitig planst und klare Investitionsentscheidungen triffst. Vor allem bei höheren Kosten und strukturierten Sanierungsvorhaben profitierst Du von planbaren Zuschüssen oder günstigen Finanzierungskonditionen – unabhängig von Deiner Steuerlast.
Typische Situationen, in denen eine Fensterförderung sinnvoll ist:
der Fenstertausch ist Teil einer geplanten energetischen Sanierung
die Investitionssumme ist höher und soll direkt reduziert werden
ein Energieberater wird ohnehin eingebunden
die Maßnahme kann vorab beantragt und vorbereitet werden
eine sofortige finanzielle Entlastung ist wichtig
BEG-Bundesförderung über BAFA oder KfW
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist der zentrale Förderrahmen für die Fenstermodernisierung. Sie richtet sich an Eigentümer, die energetisch sanieren und dabei verbindliche Effizienzstandards einhalten. Beide Varianten senken die Sanierungskosten planbar und schaffen früh finanzielle Sicherheit.
BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen
Die BAFA-Förderung eignet sich besonders für den gezielten Austausch einzelner Fenster im Bestand:
direkter Zuschuss zu den förderfähigen Kosten
Grundfördersatz ca. 15 %, mit iSFP-Bonus bis zu ca. 20 %
Antragstellung zwingend vor Maßnahmenbeginn
Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich
finanzielle Entlastung wirkt unmittelbar nach Abschluss der Maßnahme
KfW-Förderung im Rahmen eines Effizienzhauses
Die KfW-Förderung ist die richtige Wahl, wenn der Fenstertausch Teil einer umfassenden energetischen Sanierung ist:
zinsgünstiger Modernisierungskredit mit möglichem Tilgungszuschuss
Fenster nur im Rahmen eines Effizienzhaus-Standards förderfähig
besonders sinnvoll bei hohem Investitions- und Finanzierungsbedarf
langfristige Planung und Begleitung durch Energieberater notwendig
Regionale Förderprogramme von Ländern und Kommunen
Neben bundesweiten Programmen gibt es in vielen Regionen zusätzliche Förderangebote von Ländern oder Kommunen, die die Fenstermodernisierung ergänzend unterstützen können. Da diese Programme stark variieren, lohnt sich eine individuelle Prüfung vor Beginn der Maßnahme, um verfügbare Mittel frühzeitig zu sichern.
Typische Merkmale regionaler Fenster-Förderprogramme:
zusätzliche Zuschüsse oder zinsvergünstigte Darlehen
oft begrenzte Förderbudgets und feste Antragszeiträume
eigene technische und formale Voraussetzungen
teilweise kombinierbar mit Bundesförderungen
Wann lohnt sich der Steuerbonus bei der Fenstermodernisierung?
Der Steuerbonus eignet sich besonders, wenn Du Deine Fenstermodernisierung flexibel umsetzen und den Aufwand gering halten möchtest. Eine Antragstellung vor Beginn ist nicht erforderlich, was ihn attraktiv für kurzfristige Maßnahmen macht. Die finanzielle Entlastung verteilt sich über mehrere Jahre, dafür ist die Abwicklung vergleichsweise einfach und planbar.
Typische Situationen, in denen sich der Steuerbonus lohnt:
die Fenster werden ohne lange Vorplanung ausgetauscht
die Maßnahme ist bereits abgeschlossen oder steht kurz bevor
keine Förderanträge gestellt wurden
die Immobilie wird selbst genutzt
eine ausreichende Einkommensteuer anfällt
die Sanierungskosten sollen steuerlich optimiert werden
Steuerermäßigung nach § 35c EStG
Mit der Steuerermäßigung nach § 35c EStG kannst Du bis zu 20 % der Kosten für die Fenstermodernisierung steuerlich geltend machen. Die Entlastung wird über drei Jahre verteilt und eignet sich besonders, wenn Du Sanierungskosten nachträglich steuerlich optimieren möchtest.
Wichtige Eckpunkte im Überblick:
Steuerbonus von insgesamt bis zu 20 % der Sanierungskosten
Verteilung der Steuerermäßigung über drei Jahre
keine Antragspflicht vor Beginn der Maßnahme
Voraussetzung ist eine selbstgenutzte Immobilie
Fachunternehmerrechnung und Bescheinigung nach amtlichem Muster erforderlich
tatsächlicher Vorteil abhängig von der individuellen Steuerlast
Handwerkerbonus für Fensterarbeiten
Neben dem Steuerbonus nach § 35c EStG gibt es den Handwerkerbonus nach § 35a EStG. Er greift bei begleitenden Arbeiten rund um den Fenstertausch, etwa bei Reparaturen oder zusätzlichen handwerklichen Leistungen. Für die energetische Fenstermodernisierung ersetzt er den Steuerbonus jedoch nicht.
Wichtig zu wissen:
der Handwerkerbonus ist betragsmäßig begrenzt
er greift nur für Arbeitskosten, nicht für Material
eine Kombination mit § 35c EStG für dieselbe Maßnahme ist ausgeschlossen
für den eigentlichen Fenstertausch ist § 35c EStG in der Regel die wirtschaftlich sinnvollere Option
Beispielrechnung: Förderung vs. Steuerbonus im direkten Vergleich
Ob sich eine Förderung oder der Steuerbonus mehr lohnt, hängt stark von Deiner Ausgangssituation ab. Die folgenden typischen Szenarien zeigen, wie unterschiedlich sich beide Varianten bei einer Fenstermodernisierung finanziell auswirken können.
Szenario 1 – Schnelle finanzielle Entlastung durch Förderung
Dieses Szenario ist typisch, wenn Du die Fenstermodernisierung geplant angehst und die Investitionskosten direkt senken möchtest.
Ausgangslage:
selbstgenutztes Einfamilienhaus
Fenstertausch als Einzelmaßnahme
klare Planung vor Maßnahmenbeginn
Energieeffizienz-Experte erforderlich (förderrechtlich verpflichtend)
Beispielrechnung:
Investitionskosten: 20.000 €
BAFA-Förderung (15 %): 3.000 € Zuschuss
Ergebnis: Die Kosten reduzieren sich unmittelbar auf 17.000 €. Die Entlastung wirkt sofort nach Abschluss der Maßnahme und verbessert die Liquidität direkt.
Geeignet für: Eigentümer, die eine planbare Sanierung umsetzen und früh von geringeren Kosten profitieren möchten.
Szenario 2 – Steuerbonus bei ausreichender Steuerlast
Dieses Szenario passt, wenn Du die Fenster ohne Förderantrag austauschst und die Sanierungskosten steuerlich optimieren möchtest.
Ausgangslage:
selbstgenutzte Immobilie
keine Förderanträge gestellt
keine Pflicht zur Einbindung eines Energieberaters
ausreichende Einkommensteuer zur vollständigen Nutzung des Steuerbonus
Richtwerte zur Einkommensteuer (§ 35c EStG bei 20.000 € Investition):
Jahr 1: ca. 1.400 € Steuerersparnis (7 %)
Jahr 2: ca. 1.400 € Steuerersparnis (7 %)
Jahr 3: ca. 1.200 € Steuerersparnis (6 %)
Die jeweilige Einkommensteuer muss mindestens in dieser Höhe anfallen, damit der Bonus vollständig genutzt werden kann.
Beispielrechnung:
Investitionskosten: 20.000 €
Steuerbonus nach § 35c EStG (20 %): 4.000 €
Verteilung über drei Jahre
Ergebnis: Die Steuerlast sinkt über drei Jahre um insgesamt 4.000 €. Die Entlastung erfolgt zeitversetzt, fällt in der Gesamtsumme jedoch höher aus. Zusätzliche Kosten für einen Energieberater entstehen nicht.
Geeignet für: Eigentümer mit stabiler Einkommensteuer, die auf formale Förderprozesse verzichten und den geringen organisatorischen Aufwand des Steuerbonus schätzen.
Szenario 3 – Umfangreiche Sanierung mit Finanzierung
Dieses Szenario betrifft größere Sanierungsvorhaben, bei denen der Fenstertausch Teil eines umfassenden energetischen Konzepts ist.
Ausgangslage:
Kombination mehrerer energetischer Maßnahmen
hoher Kapitalbedarf
langfristige Planung
Energieeffizienz-Experte zwingend erforderlich
Beispielrechnung:
Investitionskosten gesamt: 60.000 €
KfW-Modernisierungskredit mit Tilgungszuschuss
Ergebnis: Die Finanzierung erfolgt zu günstigen Konditionen, der Tilgungszuschuss reduziert die Rückzahlungssumme spürbar. Ein Steuerbonus ist für dieselben Maßnahmen ausgeschlossen. Die Kosten für den Energieberater sind verpflichtend, aber in die Förderlogik integriert.
Geeignet für: Eigentümer, die umfassend energetisch sanieren, eine strukturierte Begleitung benötigen und Finanzierungssicherheit über Förderkredite suchen.
Voraussetzungen für Förderung und Steuerbonus
Damit Du für Deine Fenstermodernisierung eine Förderung oder den Steuerbonus tatsächlich nutzen kannst, müssen bestimmte formale und technische Voraussetzungen erfüllt sein. Werden diese Punkte übersehen, entfällt der Anspruch oft vollständig – selbst wenn die Fenster technisch hochwertig sind. Eine saubere Vorbereitung und vollständige Dokumentation sind daher entscheidend.
Diese Voraussetzungen gelten für Förderung und Steuerbonus im Überblick:
Die eingebauten Fenster müssen die jeweils gültigen energetischen Vorgaben erfüllen. Entscheidend ist der Uw-Wert des gesamten Fensters, der unter dem vorgeschriebenen Grenzwert liegen muss und eindeutig aus den technischen Produktdaten hervorgeht.
Der Fenstertausch muss durch ein Fachunternehmen erfolgen. Eigenleistungen werden weder bei Förderprogrammen noch beim Steuerbonus anerkannt.
Für Förderungen ist eine technische Bestätigung durch einen Energieeffizienz-Experten erforderlich. Beim Steuerbonus nach § 35c EStG wird eine Bescheinigung nach amtlichem Muster benötigt.
Die Rechnung muss die Maßnahme eindeutig ausweisen und unbar bezahlt werden. Barzahlungen führen automatisch zum Verlust des Anspruchs.
Förderanträge bei BAFA oder KfW müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Der Steuerbonus wird nach Abschluss der Sanierung über die Einkommensteuererklärung geltend gemacht und über drei Jahre verteilt berücksichtigt.
Typische Fehler bei Förderung und Steuerbonus
Bei der Fenstermodernisierung gehen Fördermittel oder steuerliche Vorteile oft nicht wegen der Technik verloren, sondern aufgrund formaler Fehler. Viele dieser Stolperfallen lassen sich vermeiden, wenn Du die Abläufe kennst und frühzeitig die richtigen Entscheidungen triffst.
Diese Fehler treten besonders häufig auf – und so vermeidest Du sie:
Förderantrag zu spät gestellt: Förderanträge bei BAFA oder KfW müssen immer vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Lösung: Förderung frühzeitig prüfen und Antrag stellen, bevor Aufträge vergeben werden.
Falsche oder nicht förderfähige Fenster gewählt: Werden die technischen Mindestanforderungen, insbesondere der Uw-Wert , nicht eingehalten, entfällt der Anspruch.
Lösung: Förderfähigkeit der Fenster vor dem Kauf prüfen.
Fehlende Fachunternehmerbescheinigung: Ohne korrekte Bescheinigung oder Energieberaterbestätigung wird weder Förderung noch Steuerbonus anerkannt. Lösung: Nachweise frühzeitig einplanen und vollständig einholen.
Barzahlung der Handwerkerrechnung: Barzahlungen führen automatisch zum Ausschluss.
Lösung: Rechnungen immer unbar begleichen und Zahlungsbelege aufbewahren.
Unzulässige Kombination von Förderung und Steuerbonus: Für dieselbe Maßnahme darf nur eine Variante genutzt werden.
Lösung: Vorab entscheiden, welcher Weg wirtschaftlich sinnvoller ist.
Steuerbonus ohne ausreichende Steuerlast eingeplant: Der Steuerbonus wirkt nur, wenn tatsächlich Einkommensteuer anfällt.
Lösung: Steuerliche Ausgangssituation vorab realistisch prüfen.
Welche Variante passt zu Deiner Situation?
Ob Förderung oder Steuerbonus die bessere Wahl ist, hängt weniger von der Maßnahme selbst ab als von Deiner persönlichen Ausgangslage. Entscheidend sind Planungshorizont, Investitionshöhe und steuerliche Situation. Die folgenden Leitfragen helfen Dir, die passende Option schnell einzuordnen.
Eine Förderung ist für Dich die richtige Wahl, wenn:
Du die Fenstermodernisierung frühzeitig planst
der Fenstertausch Teil einer energetischen Sanierung ist
Du die Investitionskosten direkt senken möchtest
ein Energieberater eingebunden wird
Du unabhängig von Deiner Steuerlast entlastet werden willst
Der Steuerbonus passt besser zu Dir, wenn:
Du die Fenster kurzfristig oder bereits umgesetzt hast
keine Förderanträge gestellt wurden
Deine Immobilie selbst genutzt wird
eine ausreichende Einkommensteuer anfällt
Du den administrativen Aufwand möglichst gering halten möchtest
Ein KfW-Modernisierungskredit ist sinnvoll, wenn:
mehrere energetische Maßnahmen kombiniert werden
ein höheres Investitionsvolumen finanziert werden soll
eine langfristige Planung mit klaren Effizienzzielen vorliegt
Deine Fragen zu neuen Fenstern, Förderung und Steuerbonus beantwortet
Du hast noch offene Fragen zur Fenstermodernisierung, zu Förderung oder Steuerbonus? Wir haben die Antworten für Dich:
Für dieselbe Fenstermodernisierung ist keine Doppelförderung erlaubt. Du musst Dich entscheiden, ob Du eine staatliche Förderung oder den Steuerbonus nach § 35c EStG nutzt. BAFA-Zuschüsse oder KfW-Kredite lassen sich nicht mit dem Steuerbonus für dieselben Fenster kombinieren. Auch der Handwerkerbonus nach § 35a EStG ist für dieselbe Maßnahme ausgeschlossen. Nur klar getrennte Sanierungsmaßnahmen dürfen parallel gefördert oder steuerlich genutzt werden.
Eine Förderung über BAFA oder KfW musst Du immer vor Beginn der Fenstermodernisierung beantragen. Die Fenster müssen technische Mindestanforderungen erfüllen und meist ist eine Bestätigung durch einen Energieeffizienz-Experten erforderlich. Den Steuerbonus nach § 35c EStG machst Du nach Abschluss der Sanierung über die Steuererklärung geltend. Voraussetzungen sind eine selbstgenutzte Immobilie und eine Fachunternehmerbescheinigung. Fehlende Nachweise oder versäumte Fristen führen zum Verlust des Anspruchs.
Mit einer Förderung kannst Du die Investitionskosten in der Regel um etwa 15 bis 20 % senken, unabhängig von Deiner Steuerlast. Der Steuerbonus nach § 35c EStG ermöglicht eine Steuerermäßigung von bis zu 20 % der Sanierungskosten, verteilt über drei Jahre. Wie stark sich dieser Vorteil auswirkt, hängt von Deiner persönlichen Steuerlast ab.
Zuschüsse und Kredite aus BAFA- oder KfW-Programmen senken die Kosten direkt oder ermöglichen eine günstige Finanzierung, erfordern jedoch eine frühzeitige Planung und Antragstellung. Der Steuerbonus reduziert Deine Einkommensteuer nachträglich über mehrere Jahre und kommt ohne Antrag vor Beginn aus. Kurz gesagt: Förderung lohnt sich bei geplanter Sanierung, der Steuerbonus bei flexibler Umsetzung.
Für neue Fenster kannst Du entweder einen BAFA-Zuschuss für Einzelmaßnahmen, einen KfW-Kredit im Rahmen einer umfassenden Sanierung oder den Steuerbonus nach § 35c EStG nutzen. Die BAFA-Förderung senkt die Kosten direkt, die KfW-Förderung unterstützt größere Sanierungsprojekte über günstige Kredite und der Steuerbonus reduziert Deine Einkommensteuer über drei Jahre. Welche Option passt, hängt von Planung, Investitionsumfang und steuerlicher Situation ab.
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