Fenstersanierung fördern oder steuerlich absetzen?

Dinah Bader
29. Januar 2026
14 Minuten
Wer neue Fenster plant oder bereits ausgetauscht hat, steht schnell vor der Frage, ob eine staatliche Förderung oder der Steuerbonus nach § 35c EStG die bessere Wahl ist. Beide Optionen entlasten finanziell, unterscheiden sich jedoch deutlich bei Voraussetzungen, Aufwand und Zeitpunkt der Wirkung. Dieser Ratgeber hilft Dir dabei, Förderung und Steuerbonus klar einzuordnen und miteinander zu vergleichen. Du erfährst, wann sich Zuschüsse oder Kredite lohnen, wann das steuerliche Absetzen der Sanierungskosten sinnvoller ist und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Statt allgemeiner Empfehlungen bekommst Du konkrete Entscheidungshilfen, Beispielrechnungen und eine klare Übersicht darüber, welche Variante zu Deiner Situation passt und welche Fehler Du beim Fenstertausch vermeiden solltest.

Förderung oder Steuerbonus – der Unterschied auf einen Blick

Stehst Du vor der Entscheidung, ob Du Deine Fenstermodernisierung fördern lassen oder die Kosten steuerlich absetzen möchtest? Genau hier unterscheiden sich Förderung und Steuerbonus deutlich – sowohl beim finanziellen Effekt als auch beim Aufwand und Zeitpunkt der Entlastung.

Die wichtigsten Unterschiede im direkten Vergleich:

  • Art der Entlastung: Förderung senkt die Investitionskosten direkt durch Zuschüsse oder Tilgungszuschüsse, der Steuerbonus reduziert Deine Einkommensteuer.

  • Zeitpunkt der Wirkung: Förderungen wirken zeitnah nach Abschluss der Maßnahme oder sofort innerhalb der Finanzierung, der Steuerbonus verteilt sich über drei Jahre.

  • Abhängigkeit von der Steuerlast: Förderungen sind unabhängig von Deinem Einkommen, der Steuerbonus entfaltet seinen Vorteil nur bei ausreichender Steuerlast.

  • Planungs- und Antragsaufwand: Förderungen erfordern eine Antragstellung vor Maßnahmenbeginn und technische Nachweise, der Steuerbonus lässt sich ohne Vorab-Antrag über die Steuererklärung nutzen.

  • Rolle des Energieberaters: Bei BAFA- und KfW-Förderungen meist verpflichtend, beim Steuerbonus nicht zwingend notwendig.

  • Geeignet für: Förderung eignet sich bei geplanter Sanierung mit höherem Investitionsvolumen, der Steuerbonus bei flexibler Umsetzung und Fokus auf steuerliche Optimierung.

Wann ist eine Förderung für neue Fenster die bessere Wahl?

Eine staatliche Förderung ist besonders sinnvoll, wenn Du Deine Fenstermodernisierung frühzeitig planst und klare Investitionsentscheidungen triffst. Vor allem bei höheren Kosten und strukturierten Sanierungsvorhaben profitierst Du von planbaren Zuschüssen oder günstigen Finanzierungskonditionen – unabhängig von Deiner Steuerlast.

Typische Situationen, in denen eine Fensterförderung sinnvoll ist:

  • der Fenstertausch ist Teil einer geplanten energetischen Sanierung

  • die Investitionssumme ist höher und soll direkt reduziert werden

  • ein Energieberater wird ohnehin eingebunden

  • die Maßnahme kann vorab beantragt und vorbereitet werden

  • eine sofortige finanzielle Entlastung ist wichtig

BEG-Bundesförderung über BAFA oder KfW

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist der zentrale Förderrahmen für die Fenstermodernisierung. Sie richtet sich an Eigentümer, die energetisch sanieren und dabei verbindliche Effizienzstandards einhalten. Beide Varianten senken die Sanierungskosten planbar und schaffen früh finanzielle Sicherheit.

BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen

Die BAFA-Förderung eignet sich besonders für den gezielten Austausch einzelner Fenster im Bestand:

  • direkter Zuschuss zu den förderfähigen Kosten

  • Grundfördersatz ca. 15 %, mit iSFP-Bonus bis zu ca. 20 %

  • Antragstellung zwingend vor Maßnahmenbeginn

  • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich

  • finanzielle Entlastung wirkt unmittelbar nach Abschluss der Maßnahme

KfW-Förderung im Rahmen eines Effizienzhauses

Die KfW-Förderung ist die richtige Wahl, wenn der Fenstertausch Teil einer umfassenden energetischen Sanierung ist:

  • zinsgünstiger Modernisierungskredit mit möglichem Tilgungszuschuss

  • Fenster nur im Rahmen eines Effizienzhaus-Standards förderfähig

  • besonders sinnvoll bei hohem Investitions- und Finanzierungsbedarf

  • langfristige Planung und Begleitung durch Energieberater notwendig

Regionale Förderprogramme von Ländern und Kommunen

Neben bundesweiten Programmen gibt es in vielen Regionen zusätzliche Förderangebote von Ländern oder Kommunen, die die Fenstermodernisierung ergänzend unterstützen können. Da diese Programme stark variieren, lohnt sich eine individuelle Prüfung vor Beginn der Maßnahme, um verfügbare Mittel frühzeitig zu sichern.

Typische Merkmale regionaler Fenster-Förderprogramme:

  • zusätzliche Zuschüsse oder zinsvergünstigte Darlehen

  • oft begrenzte Förderbudgets und feste Antragszeiträume

  • eigene technische und formale Voraussetzungen

  • teilweise kombinierbar mit Bundesförderungen

Wann lohnt sich der Steuerbonus bei der Fenstermodernisierung?

Der Steuerbonus eignet sich besonders, wenn Du Deine Fenstermodernisierung flexibel umsetzen und den Aufwand gering halten möchtest. Eine Antragstellung vor Beginn ist nicht erforderlich, was ihn attraktiv für kurzfristige Maßnahmen macht. Die finanzielle Entlastung verteilt sich über mehrere Jahre, dafür ist die Abwicklung vergleichsweise einfach und planbar.

Typische Situationen, in denen sich der Steuerbonus lohnt:

  • die Fenster werden ohne lange Vorplanung ausgetauscht

  • die Maßnahme ist bereits abgeschlossen oder steht kurz bevor

  • keine Förderanträge gestellt wurden

  • die Immobilie wird selbst genutzt

  • eine ausreichende Einkommensteuer anfällt

  • die Sanierungskosten sollen steuerlich optimiert werden

Steuerermäßigung nach § 35c EStG

Mit der Steuerermäßigung nach § 35c EStG kannst Du bis zu 20 % der Kosten für die Fenstermodernisierung steuerlich geltend machen. Die Entlastung wird über drei Jahre verteilt und eignet sich besonders, wenn Du Sanierungskosten nachträglich steuerlich optimieren möchtest.

Wichtige Eckpunkte im Überblick:

  • Steuerbonus von insgesamt bis zu 20 % der Sanierungskosten

  • Verteilung der Steuerermäßigung über drei Jahre

  • keine Antragspflicht vor Beginn der Maßnahme

  • Voraussetzung ist eine selbstgenutzte Immobilie

  • Fachunternehmerrechnung und Bescheinigung nach amtlichem Muster erforderlich

  • tatsächlicher Vorteil abhängig von der individuellen Steuerlast

Handwerkerbonus für Fensterarbeiten

Neben dem Steuerbonus nach § 35c EStG gibt es den Handwerkerbonus nach § 35a EStG. Er greift bei begleitenden Arbeiten rund um den Fenstertausch, etwa bei Reparaturen oder zusätzlichen handwerklichen Leistungen. Für die energetische Fenstermodernisierung ersetzt er den Steuerbonus jedoch nicht.

Wichtig zu wissen:

  • der Handwerkerbonus ist betragsmäßig begrenzt

  • er greift nur für Arbeitskosten, nicht für Material

  • eine Kombination mit § 35c EStG für dieselbe Maßnahme ist ausgeschlossen

  • für den eigentlichen Fenstertausch ist § 35c EStG in der Regel die wirtschaftlich sinnvollere Option

Beispielrechnung: Förderung vs. Steuerbonus im direkten Vergleich

Ob sich eine Förderung oder der Steuerbonus mehr lohnt, hängt stark von Deiner Ausgangssituation ab. Die folgenden typischen Szenarien zeigen, wie unterschiedlich sich beide Varianten bei einer Fenstermodernisierung finanziell auswirken können.

Szenario 1 – Schnelle finanzielle Entlastung durch Förderung

Dieses Szenario ist typisch, wenn Du die Fenstermodernisierung geplant angehst und die Investitionskosten direkt senken möchtest.

Ausgangslage:

  • selbstgenutztes Einfamilienhaus

  • Fenstertausch als Einzelmaßnahme

  • klare Planung vor Maßnahmenbeginn

  • Energieeffizienz-Experte erforderlich (förderrechtlich verpflichtend)

Beispielrechnung:

  • Investitionskosten: 20.000 €

  • BAFA-Förderung (15 %): 3.000 € Zuschuss

Ergebnis: Die Kosten reduzieren sich unmittelbar auf 17.000 €. Die Entlastung wirkt sofort nach Abschluss der Maßnahme und verbessert die Liquidität direkt.
Geeignet für: Eigentümer, die eine planbare Sanierung umsetzen und früh von geringeren Kosten profitieren möchten.

 

Szenario 2 – Steuerbonus bei ausreichender Steuerlast

Dieses Szenario passt, wenn Du die Fenster ohne Förderantrag austauschst und die Sanierungskosten steuerlich optimieren möchtest.

Ausgangslage:

  • selbstgenutzte Immobilie

  • keine Förderanträge gestellt

  • keine Pflicht zur Einbindung eines Energieberaters

  • ausreichende Einkommensteuer zur vollständigen Nutzung des Steuerbonus

Richtwerte zur Einkommensteuer (§ 35c EStG bei 20.000 € Investition):

  • Jahr 1: ca. 1.400 € Steuerersparnis (7 %)

  • Jahr 2: ca. 1.400 € Steuerersparnis (7 %)

  • Jahr 3: ca. 1.200 € Steuerersparnis (6 %)

Die jeweilige Einkommensteuer muss mindestens in dieser Höhe anfallen, damit der Bonus vollständig genutzt werden kann.

Beispielrechnung:

  • Investitionskosten: 20.000 €

  • Steuerbonus nach § 35c EStG (20 %): 4.000 €

  • Verteilung über drei Jahre

Ergebnis: Die Steuerlast sinkt über drei Jahre um insgesamt 4.000 €. Die Entlastung erfolgt zeitversetzt, fällt in der Gesamtsumme jedoch höher aus. Zusätzliche Kosten für einen Energieberater entstehen nicht.
Geeignet für: Eigentümer mit stabiler Einkommensteuer, die auf formale Förderprozesse verzichten und den geringen organisatorischen Aufwand des Steuerbonus schätzen.

Szenario 3 – Umfangreiche Sanierung mit Finanzierung

Dieses Szenario betrifft größere Sanierungsvorhaben, bei denen der Fenstertausch Teil eines umfassenden energetischen Konzepts ist.

Ausgangslage:

  • Kombination mehrerer energetischer Maßnahmen

  • hoher Kapitalbedarf

  • langfristige Planung

  • Energieeffizienz-Experte zwingend erforderlich

Beispielrechnung:

  • Investitionskosten gesamt: 60.000 €

  • KfW-Modernisierungskredit mit Tilgungszuschuss

Ergebnis: Die Finanzierung erfolgt zu günstigen Konditionen, der Tilgungszuschuss reduziert die Rückzahlungssumme spürbar. Ein Steuerbonus ist für dieselben Maßnahmen ausgeschlossen. Die Kosten für den Energieberater sind verpflichtend, aber in die Förderlogik integriert.
Geeignet für: Eigentümer, die umfassend energetisch sanieren, eine strukturierte Begleitung benötigen und Finanzierungssicherheit über Förderkredite suchen.

Voraussetzungen für Förderung und Steuerbonus

Damit Du für Deine Fenstermodernisierung eine Förderung oder den Steuerbonus tatsächlich nutzen kannst, müssen bestimmte formale und technische Voraussetzungen erfüllt sein. Werden diese Punkte übersehen, entfällt der Anspruch oft vollständig – selbst wenn die Fenster technisch hochwertig sind. Eine saubere Vorbereitung und vollständige Dokumentation sind daher entscheidend.

Diese Voraussetzungen gelten für Förderung und Steuerbonus im Überblick:

Die eingebauten Fenster müssen die jeweils gültigen energetischen Vorgaben erfüllen. Entscheidend ist der Uw-Wert des gesamten Fensters, der unter dem vorgeschriebenen Grenzwert liegen muss und eindeutig aus den technischen Produktdaten hervorgeht.

Der Fenstertausch muss durch ein Fachunternehmen erfolgen. Eigenleistungen werden weder bei Förderprogrammen noch beim Steuerbonus anerkannt.

Für Förderungen ist eine technische Bestätigung durch einen Energieeffizienz-Experten erforderlich. Beim Steuerbonus nach § 35c EStG wird eine Bescheinigung nach amtlichem Muster benötigt.

Die Rechnung muss die Maßnahme eindeutig ausweisen und unbar bezahlt werden. Barzahlungen führen automatisch zum Verlust des Anspruchs.

Förderanträge bei BAFA oder KfW müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Der Steuerbonus wird nach Abschluss der Sanierung über die Einkommensteuererklärung geltend gemacht und über drei Jahre verteilt berücksichtigt.

Typische Fehler bei Förderung und Steuerbonus

Bei der Fenstermodernisierung gehen Fördermittel oder steuerliche Vorteile oft nicht wegen der Technik verloren, sondern aufgrund formaler Fehler. Viele dieser Stolperfallen lassen sich vermeiden, wenn Du die Abläufe kennst und frühzeitig die richtigen Entscheidungen triffst.

Diese Fehler treten besonders häufig auf – und so vermeidest Du sie:

  • Förderantrag zu spät gestellt: Förderanträge bei BAFA oder KfW müssen immer vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

  • Lösung: Förderung frühzeitig prüfen und Antrag stellen, bevor Aufträge vergeben werden.

  • Falsche oder nicht förderfähige Fenster gewählt: Werden die technischen Mindestanforderungen, insbesondere der Uw-Wert , nicht eingehalten, entfällt der Anspruch.

  • Lösung: Förderfähigkeit der Fenster vor dem Kauf prüfen.

  • Fehlende Fachunternehmerbescheinigung: Ohne korrekte Bescheinigung oder Energieberaterbestätigung  wird weder Förderung noch Steuerbonus anerkannt. Lösung: Nachweise frühzeitig einplanen und vollständig einholen.

  • Barzahlung der Handwerkerrechnung: Barzahlungen führen automatisch zum Ausschluss.

  • Lösung: Rechnungen immer unbar begleichen und Zahlungsbelege aufbewahren.

  • Unzulässige Kombination von Förderung und Steuerbonus: Für dieselbe Maßnahme darf nur eine Variante genutzt werden.

  • Lösung: Vorab entscheiden, welcher Weg wirtschaftlich sinnvoller ist.

  • Steuerbonus ohne ausreichende Steuerlast eingeplant: Der Steuerbonus wirkt nur, wenn tatsächlich Einkommensteuer anfällt.

  • Lösung: Steuerliche Ausgangssituation vorab realistisch prüfen.

Welche Variante passt zu Deiner Situation?

Ob Förderung oder Steuerbonus die bessere Wahl ist, hängt weniger von der Maßnahme selbst ab als von Deiner persönlichen Ausgangslage. Entscheidend sind Planungshorizont, Investitionshöhe und steuerliche Situation. Die folgenden Leitfragen helfen Dir, die passende Option schnell einzuordnen.

Eine Förderung ist für Dich die richtige Wahl, wenn:

  • Du die Fenstermodernisierung frühzeitig planst

  • der Fenstertausch Teil einer energetischen Sanierung ist

  • Du die Investitionskosten direkt senken möchtest

  • ein Energieberater eingebunden wird

  • Du unabhängig von Deiner Steuerlast entlastet werden willst

Der Steuerbonus passt besser zu Dir, wenn:

  • Du die Fenster kurzfristig oder bereits umgesetzt hast

  • keine Förderanträge gestellt wurden

  • Deine Immobilie selbst genutzt wird

  • eine ausreichende Einkommensteuer anfällt

  • Du den administrativen Aufwand möglichst gering halten möchtest

Ein KfW-Modernisierungskredit ist sinnvoll, wenn:

  • mehrere energetische Maßnahmen kombiniert werden

  • ein höheres Investitionsvolumen finanziert werden soll

  • eine langfristige Planung mit klaren Effizienzzielen vorliegt

Deine Fragen zu neuen Fenstern, Förderung und Steuerbonus beantwortet

Du hast noch offene Fragen zur Fenstermodernisierung, zu Förderung oder Steuerbonus? Wir haben die Antworten für Dich:

Für dieselbe Fenstermodernisierung ist keine Doppelförderung erlaubt. Du musst Dich entscheiden, ob Du eine staatliche Förderung oder den Steuerbonus nach § 35c EStG nutzt. BAFA-Zuschüsse oder KfW-Kredite lassen sich nicht mit dem Steuerbonus für dieselben Fenster kombinieren. Auch der Handwerkerbonus nach § 35a EStG ist für dieselbe Maßnahme ausgeschlossen. Nur klar getrennte Sanierungsmaßnahmen dürfen parallel gefördert oder steuerlich genutzt werden.

Eine Förderung über BAFA oder KfW musst Du immer vor Beginn der Fenstermodernisierung beantragen. Die Fenster müssen technische Mindestanforderungen erfüllen und meist ist eine Bestätigung durch einen Energieeffizienz-Experten erforderlich. Den Steuerbonus nach § 35c EStG machst Du nach Abschluss der Sanierung über die Steuererklärung geltend. Voraussetzungen sind eine selbstgenutzte Immobilie und eine Fachunternehmerbescheinigung. Fehlende Nachweise oder versäumte Fristen führen zum Verlust des Anspruchs.

Mit einer Förderung kannst Du die Investitionskosten in der Regel um etwa 15 bis 20 % senken, unabhängig von Deiner Steuerlast. Der Steuerbonus nach § 35c EStG ermöglicht eine Steuerermäßigung von bis zu 20 % der Sanierungskosten, verteilt über drei Jahre. Wie stark sich dieser Vorteil auswirkt, hängt von Deiner persönlichen Steuerlast ab.

Zuschüsse und Kredite aus BAFA- oder KfW-Programmen senken die Kosten direkt oder ermöglichen eine günstige Finanzierung, erfordern jedoch eine frühzeitige Planung und Antragstellung. Der Steuerbonus reduziert Deine Einkommensteuer nachträglich über mehrere Jahre und kommt ohne Antrag vor Beginn aus. Kurz gesagt: Förderung lohnt sich bei geplanter Sanierung, der Steuerbonus bei flexibler Umsetzung.

Für neue Fenster kannst Du entweder einen BAFA-Zuschuss für Einzelmaßnahmen, einen KfW-Kredit im Rahmen einer umfassenden Sanierung oder den Steuerbonus nach § 35c EStG nutzen. Die BAFA-Förderung senkt die Kosten direkt, die KfW-Förderung unterstützt größere Sanierungsprojekte über günstige Kredite und der Steuerbonus reduziert Deine Einkommensteuer über drei Jahre. Welche Option passt, hängt von Planung, Investitionsumfang und steuerlicher Situation ab.

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